"Gleicher Lohn für gleiche Arbeit am gleichen Ort
Fakten
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Laut Eu-Richtlinie müssen Zeitarbeitnehmerinnen und
Zeitarbeitnehmer gegenber den Stammbeschäftigten
gleichbehandelt werden ("Epual treament").
- Das Arbeitnehmer überlassungsgesetz (AÜg) sieht
Entgeltgleichheit für Leiharbeitnehmer und Beschäftigte
des Entleihers vor.
- Über Tarifverträge kann jedoch eine abweichde Entlohnung
vereinbart werden
Forderung
- Wer am gleichen Ort die gleiche Arbeit verrichtet, der
muss spätestens nach einer möglichst kurzen Einarbeitungszeit
den gleichen Lohn halten
Der CDU -Bundesparteritag fordert
die konsepuente Umsetzung des Grundsatzes
"Gleiche Lohn für gleiche Abeit am geichen Ort"
für Beschäftigte in der Zeitbeit nach einer kurzen
Einarbeitungszeit und die Möglichkeit, ihn über
Tarifverträge zu umgehen; aus dem
Arbeitnehmerüberlassungsgesetz zu streichen.