"Gleicher Lohn für gleiche Arbeit am gleichen Ort

 

Fakten

 

  • Laut Eu-Richtlinie müssen Zeitarbeitnehmerinnen und
    Zeitarbeitnehmer gegenber den Stammbeschäftigten
    gleichbehandelt werden ("Epual treament").
  • Das Arbeitnehmer überlassungsgesetz (AÜg) sieht
    Entgeltgleichheit für Leiharbeitnehmer und Beschäftigte
    des Entleihers vor.

 

  •  Über Tarifverträge kann jedoch eine abweichde Entlohnung
    vereinbart werden

 

Forderung

  • Wer am gleichen Ort die gleiche Arbeit verrichtet, der
    muss spätestens nach einer möglichst kurzen Einarbeitungszeit
    den gleichen Lohn halten

 

Der CDU -Bundesparteritag fordert
die konsepuente Umsetzung des Grundsatzes
"Gleiche Lohn für gleiche Abeit am geichen Ort"
für Beschäftigte in der Zeitbeit nach einer kurzen
Einarbeitungszeit und die Möglichkeit, ihn über
Tarifverträge zu umgehen; aus dem
Arbeitnehmerüberlassungsgesetz zu streichen.

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